Regeln für unser Miteinander

1. Wir unterstützen nur die Tiere bedürftiger Personen. Ein aktueller Nachweis (ALG-Bescheid, Hartz IV-Bescheid, Rentenbescheid, Grundsicherung oder Aufstockungsbescheide), sowie ein aktueller Lichtbildausweis sind zwingend notwendig! Unsere Mitarbeiter haben Anordnung dies zu kontrollieren. Kein Leistungsbescheid / Lichtbildausweis bedeutet leider kein Futter!

2. Wohnsitzlose Tierbesitzer brauchen keine Bescheinigung, lediglich ihren Personalausweis.

3. Die Anzahl unterstützter Tiere ist auf 4 pro Haushalt begrenzt.

4. Wir behalten uns vor, die Anzahl der Tiere und deren Haltung in ihrem Haushalt durch unangemeldete Kontrollen zu überprüfen.

5. Sollten Sie Spezialfutter benötigen (bei Nahrungsmittelunverträglichkeit, Allergien oder Krankheit), benötigen wir eine schriftliche Bestätigung des Tierarztes. Die Verfügbarkeit von Spezialfutter kann jedoch nicht garantiert werden.

6. Wir unterstützen grundsätzlich keine Welpen, Kitten, keine neu angeschafften Tiere und keine Kunden die sich noch zusätzliche weitere Tiere anschaffen! Ausgeschlossen ist außerdem die Unterstützung der Zucht von Haustieren.

7. Wir leisten keine Vollversorgung, sondern lediglich eine ergänzende Unterstützung.

8. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf unsere Leistungen.

9. Wir legen Wert auf einen respektvollen Umgang miteinander und behalten uns vor, Störenfriede von der Unterstützung auszuschließen.    

10. Wir stellen Behältnisse zur Verfügung, die zu jeder Ausgabe wieder mitgebracht werden müssen.

11. Tiere dürfen zur Futterausgabe nicht mitgebracht werden.